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Friedensdienst - Wehrdienst und Zivildienst

Friedensdienst - Wehrdienst und Zivildienst


In der Bundesrepublik Deutschland werden Männer im Alter von 18 Jahren zum Wehrdienst eingezogen. Ihre Aufgabe ist es, den Frieden zu sichern. Die Wehrdienstleistenden gehören zu den Streitkräften, sie dürfen laut Grundgesetz nur zur Verteidigung der BRD eingesetzt werden. Die Bun-desrepublik Deutschland braucht vor allem als Abschreckung eine Bun-deswehr. Kein Land kann auf Bewaffnung verzichten, es gibt immer Aus-einandersetzungen unter den Menschen, deshalb muss sich jeder Staat verteidigen können. Die Wehrdienstleistenden arbeiten für die Sicherheit in unserem Staat, sie haben Anspruch auf Achtung und Solidarität.

Wer aus Gewissensgründen nicht in der Lage ist, den Dienst an der Waffe zu leisten, kann mit Begründung verweigern, er muss den Zivildienst ab-leisten. Der Zivildienst besteht aus Arbeit in Krankenhäusern und anderen sozialen Einrichtungen, wie zum Beispiel Altersheimen. Den Zivildienst leisten viele Männer, weil sie aufgrund ihres Glaubens oder wegen ihres Gewissens nicht bereit sind, sich und andere mit einer Waffe zu verteidigen und dabei andere Menschen zu töten. Sie helfen lieber anderen Menschen. Auch sie haben Anspruch auf Achtung und Solidarität.




Man sollte den Wehr- und Zivildienst gleichermaßen achten, beide sind für den Frieden notwendig, die Wehrdienstleistenden erhalten den Frieden, die Zivildienstleistenden schaffen den Frieden unter den Menschen, indem sie anderen Menschen helfen und sich für weniger Gewalt einsetzen.






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