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Der Versailler Vertrag




Der Versailler Vertrag



Die Bestimmungen


Gebietsabtretungen:

Elsaß-Lothringen & Eupen-Maldey

Ausnutzung des Saargebietes für 15 Jahre durch Frankreich, Verwaltung durch Völkerbund + anschließender Volksentscheid für Zugehörigkeit



Posen & Westpreußen an Polen, Danzig wird Freie Stadt, Memelgebiet, Ostpreußen wird durch polnischen Korridor von Dtl. getrennt

Volksabstimmung über Zugehörigkeit in Masuren, Oberschlesien und Schleswig

Verbot des österreichischen Anschlusses

Dt. Kolonien werden Mandatsgebiete für Völkerbund

Große Flüsse werden internationalisiert


Entmilitarisierung und Schwächung der Wirtschaft

sollten Dtl. Schwächen, ihm aber nach Osten eine Grenzsicherung und eine Abwehr innerer Unruhen ermöglichen

rechtsrheinische Brückenköpfe bei Köln, Koblenz und Mainz

Gebiet links des Rheins wird in drei Zonen aufgeteilt und von Alliierten für 5, 10 oder 15 besetzt

50 km breiter Streifen rechts des Rheines war entmilitarisierte Zone

Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht und des Generalstabes

Begrenzung des Landheeres auf 100.000 Mann mit je 12-jähriger Dienstzeit (Offiziere 25 Jahre)



Verbot von schwerer Artillerie, Panzer & Luftwaffe

Beschränkung der Marine auf 6 Linienschiffe, 6 kleine Kreuzer, 12 Zerstörer, 12 Torpedoboote und insgesamt 15000 Mann

Erhebliche Sachlieferungen, Auslieferung der gesamten Handelsflotte, Liquidierung dt. Eigentums im Ausland, Gewährung der Meistbegünstigung an die Alliierten bis 1925


Kriegsschuld und Strafbestimmungen

Artikel 231: alleinige Kriegsschuld für das Deutsche Reich

Begründung für Reparationen

Strafbestimmungen für Kaiser und " Dt. Kriegsverbrecher" blieben unausgeführt



Stellungnahme zu Deutschen Außerungen zum Versailler Vertrag


Der Versailler Vertrag gehört zu den Pariser Vorverträgen, die den 1. Weltkrieg be-endeten. Er sollte das Deutsche Reich militärisch schwächen, ihm aber nach Osten eine Grenzsicherung ermöglichen und für den Einsatz gegen revolutionäre Erhebungen im Innern genügend Kräfte belassen. Weiterhin sollten erhebliche Auslieferungen ein Wie-dererstarken der deutschen Wirtschaftsmacht verhindern. Die stärkste Belastung für das Verhältnis zwischen dem Deutschen Reich und den Siegermächten ging jedoch vom Artikel 231 aus, der das Deutsche Reich mit der alleinigen Kriegsschuld belastete.

Ich lehne die jeweiligen Außerungen begrenzt ab und halte somit den Versailler Vertrag als insofern für gerechtfertigt, dass er das deutsche Volk für ihre Beteiligung und Billigung eines Krieges gegen die Welt. Ich halte es jedoch für unfair, die entstehende Republik mit Reparationszahlungen zu belasten, die willkürlich festlegbar und ohne menschenrechtliche Basis sind, da man keinen Tod oder Leid durch Geld ungeschehen machen kann.

Man darf jedoch nicht außer acht lassen, daß eine vollständige Billigung dieses Vertrags-werkes durch die führenden Politiker als Schwäche dieser hätte gedeutet werden können.









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