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Die Lage der Homosexuellen in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern

Universität Hannover

Historisches Seminar



Referat




Die Lage der Homosexuellen in den

nationalsozialistischen Konzentrationslagern



Inhaltsverzeichnis


I.           Einleitung


II.          Die Gruppe der Homosexuellen in den KL


III.         Die Integration Homosexueller in das Lagerleben


IV.        Schlußbemerkung


V.          Anhang


VI.        Literaturverzeichnis




I.         Einleitung


Mit der Erweiterung des §175 des StGB am 28.06.1935 erfuhren die Strafen für den 'Tatbestand' der Homosexualität eine erhebliche Verschärfung.[1] Noch 1929 hatte der zuständige Reichsausschuß beschlossen, homosexuelle Handlungen unter Erwachsenen straffrei zu lassen, nun hingegen wurde man schon straffällig, wenn man jemanden gleichgeschlechtliches küssend gesehen wurde oder sich 'in wollüstiger Absicht' einen gleichgeschlechtlichen Körper betrachtete. In den Folgejahren wurden die Tatbestände, die zu einer Verurteilung nach §175 führten, noch weiter ausgedehnt, sodaß schließlich sogar Nacktbaden unter Männern u.U. mit einer Bestrafung enden konnte.

Aber der verschärfte §175 war lediglich ein Höhepunkt einer langen Reihe von Diskriminierungen der Homosexuellen und Maßnahmen gegen selbige. Schon der §7 der ´Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des deutschen Volkes´ vom 04.02.1933 bot eine Grundlage für die später folgende Beschlagnahmung publizistischer Werke der homosexuellen Szene. In der langen Reihe weiterer direkter und indirekter Erlasse und Regelungen gegen homosexuelle Neigungen kommt die äußerst feindliche Haltung der nationalsozialistischen Machthaber gegenüber dieser gesellschaftlichen Minorität deutlich zur Geltung. Besonders die ´Verordnung zum Schutze von Volk und Staat´ vom 28.02.1933 schuf die Voraussetzungen für die polizeiliche, nicht von der Justiz kontrollierte Schutzhaft, die später auch gegen Homosexuelle angewendet wurde, begleitet von dem Gesetz zur Schaffung des Geheimen Staatspolizeiamtes als Zentrale zur Bekämpfung von 'Volksfeinden' (26.04.1933), dem wenig später die Einrichtung der 'Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung' innerhalb der Gestapo folgte.

Verbindet man diese Tatsachen mit den Informationen, daß in einem Geheimerlaß Himmlers vom 10.10.1936 Homosexuelle endgültig zu den zu verfolgenden Staatsfeinden gezählt wurden und Himmler selbst am 18.02.1937 in einer hetzerischen Rede gegen die 'homosexuelle Seuche' vor SS-Gruppenführern in Bad Tölz die Ausmerzung selbiger propagierte (Ausschnitt s. Anhang), verwundert es nicht, daß viele echte und vermeintliche Homosexuelle schon in den frühen Jahren der nationalsozialistischen Herrschaft in die NS-Konzentrationslager eingewiesen wurden und dort den Tod fanden.

Dieses Referat soll darstellen, inwieweit sich die Homosexuellen in den Lageralltag integriert haben und wie sie mit dem Lagerleben - den Umgang mit Kapos, SS und Mithäftlingen - zurechtkamen.




II.    Die Gruppe der Homosexuellen in den KL


Die Homosexuellen als Häftlingsgruppe mit dem rosafarbenen Winkel bildeten eine der kleineren Minoritäten (in Buchenwald weisen die Tabellen von Januar 1943 bis März 1945 zwischen 60 und 150 schwule Insassen aus)[6] der Häftlingsgesellschaft. Anders als die Antifaschisten, Juden oder Ausländer, denen es manchmal gelang, aktive Häftlingsorganisationen zu bilden, konnten die Schwulen dem SS-Personal oder den im Lager dominierenden Häftlingsgruppen keinen hinhaltenden Widerstand entgegensetzen. Zusätzlich zu dieser quantitativen Unterlegenheit kam erschwerend hinzu, daß die Homosexuellen eine sehr heterogene Gruppe waren und deshalb nur schwer zu vereinen, denn die Mitglieder dieser Gruppe kamen aus allen gesellschaftlichen Schichten - vom Freiberufler und Künstler bis hin zu Strichjungen oder Arbeitern - ohne direktes, gruppen-immanente Gemeinsamkeiten, d.h. Homosexualität war als eine triebgesteuerte Neigung entgegen den politischen oder beruflichen Gemeinsamkeiten anderer Gruppen nicht gruppenbindend. Auch aus politischen Gründen wurden einige Männer durch den rosa Winkel stigmatisiert, obwohl sie keine Vergehen gegen den §175 begangen hatten. So waren die Schwulen genau das Gegenteil der engverbundenen Ausländer- oder Politgruppen, die an einigen Orten für geringe Lebensvorteile - Essen, Arbeitsbedingungen, Kapostellen etc. - kämpften und diese teilweise auch erhielten. Dazu Kogon im SS-Staat:

'Die sehr verschiedenartige Zusammensetzung dieser Gruppe [also der Homosexuellen, d.A.], in der sich neben wertvollen Menschen eine Menge ausgesprochen krimineller und erpresserischer Elemente befand, machte ihre Lage sehr schwierig [] Ihr Schicksal in den KL kann man nur als entsetzlich bezeichnen [] Sie sind fast alle zugrundegegangen []' [8]

III.     Die Integration Homosexueller in das Lagerleben


In den Lagern wurden die Baracken zumeist entweder von Kriminellen oder politisch links ausgerichteten Antifaschisten geführt. Jede dieser Fraktionen begünstigte, gelangte sie erst einmal an die wichtigen Schlüsselpositionen der Häftlingshierarchie, die eigenen Angehörigen - und zwar in allen lebenswichtigen Bereichen des Lagerlebens, vor allem in der Essensverteilung, den Zuteilungen zu den Arbeitsgruppen und den Überweisungen ins Krankenrevier.[9] So gelangten nur wenige Homosexuelle, Zigeuner oder Mitglieder anderer Minoritäten in diese privilegierten Positionen, die ihnen die Möglichkeit verschafft hätten, die alltäglichen Probleme wenigstens ein bißchen erträglicher zu machen. Gefangene, die eine solche Position erreichten, hatten erwiesenermaßen sehr viel bessere Überlebenschancen. Gerade Homosexuelle hatten zusätzlich zu ihrer solche Positionen betreffenden Chancenlosigkeit noch aufgrund ihrer allgemeinen Ablehnung in den Reihen der Häftlinge die schwere Last zu tragen, bevorzugt zu besonders schweren oder gefährlichen Arbeiten in Fabriken oder Steinbrüchen eingeteilt zu werden, denn weder die Kriminellen noch die Antifaschisten hatten ein sonderlich großes Interesse an einer Zusammenarbeit mit Homosexuellen. Zwar gab es nicht selten Liaisons zwischen grünen (kriminellen) oder roten (antifaschistischen) Kapos und schwulen Häftlingen (und auch zwischen den wenigen schwulen Kapos und anderen 'Untergebenen' ) - obwohl Sexualität angeblich aufgrund der äußeren Umstände im KL angeblich keine Rolle gespielt haben soll -, aber diese Verhältnisse kamen den Homosexuellen als Gruppe nicht zugute. Generell spiegelt die Beziehung der anderen Gefangenen zu den Homosexuellen also lediglich die damals seit langem vorherrschende gesellschaftliche Ablehnung auch im Lager wieder, wobei diese gelegentlich sogar zu einer regelrechten Homophobie ausarten konnte.

Zum Elend der Homosexuellen schreibt Kogon:

'Im KL genügte schon der Verdacht, um einen Gefangenen als Homosexuellen zu deklarieren und ihn so der Verunglimpfung, dem allgemeinen Mißtrauen und besonderen Lebensgefahren preiszugeben. Bei dieser Gelegenheit muß gesagt werden, daß die homosexuelle Praxis in den Lagern sehr verbreitet war; die Häftlinge taten aber nur jene in Acht und Bann, die von der SS mit dem rosa Winkel markiert waren.' [15]

Nach Plant (S. 152) wurden die Männer mit dem rosa Winkel von Anfang an stigmatisiert und mußten die volle Wucht der jahrhundertealten Feindseligkeiten gegen Homosexuelle ertragen. Es verwundert daher auch nicht, daß die Homosexuellen der niedrigsten Kaste der Lager zugezählt wurden und bei harten Arbeitskommandos, 'Sondertrupps' oder Transporten in Vernichtungslager[16] oftmals von den verantwortlichen Kapos als 'weniger wertvolle Lagerteile' bevorzugt auf die jeweiligen Listen gesetzt wurden.

Auch für die SS-Aufseher, die darauf gedrillt waren, als einzige Methode zur Kontrolle der Gefangenen brutale Gewalt einzusetzen, waren die Homosexuellen als in ihren Augen besonders degenerierte Wesen prädestiniert dafür, Erniedrigungsrituale verschiedenster Art über sich ergehen lassen zu müssen.[18] Auch in öffentlich zugänglichen Zeitschriften, wie Das Schwarze Corps oder im Völkischen Beobachter, wurde im Jahre 1942 ein erbarmungsloses Vorgehen gegen sexuell andersartige gefordert und bestärkte die dementsprechend handelnden Aufseher noch in ihrem Tun. Schon bei der Ankunft im Lager teilten die Homosexuellen das grausame Schicksal der Juden, indem sie nicht nur mit diesen zusammen am schlimmsten zusammengeschlagen wurden, sondern man ihnen zusätzlich zum Haupthaar sogar als besonders entwürdigende Geste das Schamhaar abschor.

'Der SS-Mann fragte jeden, wegen welchen Verbrechens er verurteilt worden war. Da war einer, der zugab, daß er wegen Vergehens gegen §175 verhaftet worden sei. Er wurde verschlagen, dann dazu gezwungen, genau zu berichten, was und wie er seine Verbrechen begangen hatte, und dann fielen sie über ihn her und haben ihn verhauen und mit den Füßen getreten.' [20]

Vermehrt kam es zu Erlassen des Wach- und Aufsichtspersonals, die Homosexuellen als 'Läuterungsakt' zu besonders harter Arbeit, wie Zementierarbeiten, heranzuziehen und sie gesondert zu überwachen und unterzubringen.[21]

'Es geschah im Juni 1942, daß im KL Sachsenhausen wieder einmal eine jener Sonderaktionen gestartet wurde, die einige hundert Menschen einem Henker auslieferte. Diesmal ging es darum, die Endlösung des ´Homosexuellenproblems´ herbeizuführen, indem man diese Parias des Lagers zu einem Vernichtungskommando zusammenfaßte und mit unvorstellbarer, sadistischer Grausamkeit durch Hunger und Fron langsam zu Tode marterte [ alle Häftlinge mit rosa Winkel haben auf dem Appellplatz anzutreten ] Danach wurde uns eröffnet, daß [] unsere Kategorie in einer verschärften Strafkompanie isoliert werden müßte und daß wir am anderen Morgen geschlossen in das Großziegelwerk ´Klinker´ überführt würden. Klinkerwerk! Wir erschauerten - diese Menschenliquidationsfabrik war mehr als gefürchtet [] Innerhalb von zwei Monaten war dieses ´Arbeitskommando Strafkompanie´ auf ein Drittel seiner Menschen zusammengeschrumpft []' [22]

Der Kommandant von Auschwitz, Rudolf Höß (desgleichen aber auch Heinrich Himmler), glaubte sogar an Homosexualität als eine ansteckende Krankheit[23] und verordnete deswegen mehrere Maßnahmen gegen entsprechend veranlagte Gefangene, z.B. erzwungene Bordellbesuche oder Isolationshaft. Trotz dieser außerordentlichen Feindseligkeit der SS gegenüber den Schwulen kam es aber doch zu gelegentlichen Liaisons zwischen SS-Männern - die dabei natürlich viel riskierten - und von ihnen auserwählten 'Puppenjungs', welche von diesen Verbindungen selbstverständlich - und zum Argernis der anderen Gefangenen - profitierten. Ebenso nutzten schwule Kapos, wie oben schon angedeutet, ihre Position aus, um sich entsprechende Spieljungs, Pipel genannt, zu erkaufen. Wurden sie dabei erwischt, drohten zumindest ihren Liebhabern drakonische Strafen:

'Wurde ein homosexuelles Verhältnis publik, dann sperrte die SS den - in der Regel deutschen - Kapo zusammen mit dem Pipel - meist einem jungen Polen oder Juden - in den Bunker. Der Deutsche mußte eine Erklärung unterschreiben, daß er sich kastrieren lasse. Nach dem Eingriff wurde er freigelassen und erhielt meist seine Funktion wieder. Der junge Bursche, der imh zu Willen gewesen war, um sein Leben zu sichern, wurde an der Schwarzen Wand erschossen.' [26]

Schwule Kapos, auch wenn man sie nur relativ selten antraf, unterschieden sich darüber hinaus in keinster Weise von ihren Kollegen aus den anderen Häftlingsgruppen, sie konnten ebenso freundlich und hilfsbereit wie sadistisch und brutal sein:

'Der Kapo namens Herzog war ein früherer Fremdenlegionär, äußerst brutal, anscheinend homosexuell sadistisch und hatte eine unheimliche Neigung zum Blutrausch; wenn ein Mann von ihm blutig geschlagen wurde, war er verloren [] Wer [im Steinbruch, d.A.] nicht mehr konnte, wurde kurzerhand in die Lore geworfen und auf einem Steinhaufen ausgekippt. Entweder trat Herzog sie gleich tot, oder er goß ihnen so lange Wasser in den Hals, bis sie erstickten.' [27]

Für viele Homosexuelle war über das grausame Lagerleben hinaus ein besonders deprimierender und entmutigender Teil ihrer Gefangenschaft, daß sie von außen - wenn überhaupt - nur sehr wenig Hilfe erhielten. Nahe Verwandte schämten sich oftmals, daß ein Familienmitglied wegen eines Vergehens gegen den §175 verurteilt worden war, und separierten sich dementsprechend von ihrem Angehörigen. Frühere Freunde, Kollegen oder auch Liebhaber waren sogar noch zurückhaltender, aus Angst, mit dem Gefangenen in nähere Verbindung gestellt zu werden und selbst vor Gericht zu kommen. Auch die Inhaftierten selbst vermieden Kontakte nach außerhalb, um niemanden unnötig zu gefährden. So waren die Homosexuellen praktisch von der Außenwelt isoliert.[28]




IV.      Schlußbemerkung


Angesichts der großen Anzahl anderer Gefangener spielten die Homosexuellen in den SS-Unterlagen nur eine kleine Nebenrolle - wie sie auch in den Gefangenenorganisationen nur eine Nebenrolle spielten. Aber ihr zu tragendes Los und das ihnen in den Lagern zugefügte Leid steht dazu in keinem Verhältnis, sehr viele Homosexuelle sind unter dem Joch der SS und feindlich eingestellter Häftlingsgruppen zugrundegegangen.[29] Umso mehr erschüttert es, daß viele Homosexuelle auch nach alliiertem Recht strafbar waren und ihre Reststrafen teilweise in normalen Gefängnissen absitzen mußten und daß der Tatbestand der homosexuellen Handlung auch in der Bundesrepublik noch bis 1969 als strafbar galt. Keiner der wenigen Überlebenden erhielt eine Entschädigung - geschweige denn eine Entschuldigung -, und nur die wenigsten konnten in den Kreis einer sie erwartenden Familie zurückkehren oder die traumatischen Erlebnisse im Lager überwinden, sodaß sie sich für den Rest ihres Lebens, auch ohne den rosa Winkel, gezeichnet fühlten. Erst 40 Jahre nach der Befreiung erwähnte Bundespräsident Richard von Weizsäcker erstmals unter den Opfer des NS-Regimes auch die Homosexuellen.



V.    Anhang


§ 175 (StGB vom 28.06.1935):


Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen läßt, wird mit Gefängnis bestraft.

Bei einem Beteiligten, der zur Zeit der Tat noch nicht einundzwanzig Jahre alt war, kann das Gericht in besonders leichten Fällen von Strafe absehen.

§ 175a.

Mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren, bei mildernden Umständen mit Gefängnis nicht unter drei Monaten wird bestraft:

1. ein Mann, der einen anderen Mann mit Gewalt oder durch Drohung mit gegen-

wärtiger Gefahr für Leib und Leben nötigt, mit ihm Unzucht zu treiben oder

sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen zu lassen;

2. ein Mann, der einen anderen Mann unter Mißbrauch einer durch ein Dienst-,

Arbeits- oder Unterordnungsverhältnis begründeten Abhängigkeit bestimmt, mit ihm Unzucht zu treiben oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen zu lassen;

3. ein Mann über einundzwanzig Jahre, der eine männliche Person unter einund-

zwanzig Jahren verführt, mit ihm Unzucht zu treiben oder sich von ihm zur Un-

zucht mißbrauchen zu lassen;

4. ein Mann, der gewerbsmäßig mit Männern Unzucht treibt oder von Männern

sich zur Unzucht mißbrauchen läßt oder sich dazu anbietet.

§ 175b.

Die widernatürliche Unzucht, welche von Menschen mit Tieren begangen wird, ist mit Gefängnis zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.

(aus: Hoffschild, R., Olivia. Die bisher geheime Geschichte des Tabus Homosexualität und der Verfolgung der Homosexuellen in Hannover, Hannover 1992, 81.)


Heinrich Himmler am 18.02.1937 vor SS-Gruppenführern in Bad Tölz:

'[] Wir müssen uns darüber klar sein, wenn wir dieses Laster weiter in Deutschland haben, ohne es bekämpfen zu können, dann ist das das Ende Deutschlands, das Ende der germanischen Welt. Wir haben es leider nicht mehr so einfach wie unsere Vorfahren. Bei denen waren diese einigen Wenigen Einzelfälle so abnormer Art. Der Homosexuelle, den man Urning nannte, wurde im Sumpf versenkt. Die Herren Professoren, die diese Leichen im Moor finden, sind sich bestimmt nicht dessen bewußt, daß sie jeweils in neunzig von hundert Fällen einen Homosexuellen vor sich haben, der mit dem Gewand und allem im Sumpf versenkt wurde. Das war nicht eine Strafe, sondern das war einfach das Auslöschen dieses anormalen Lebens. Das mußte entfernt werden, wie wir Brennesseln ausziehen, auf einen Haufen werfen und verbrennen []'

(aus: Grau, G. (Hg.), Homosexualität in der NS-Zeit. Dokumente einer Diskriminierung und Verfolgung (Reihe ´Die Zeit des Nationalsozialismus´), Frankfurt/Main 1993, 131.)



VI.      Literaturverzeichnis


Grau, Günther (Hg.)

Homosexualität in der NS-Zeit. Dokumente einer Diskriminierung und Verfolgung (Reihe ´Die Zeit des Nationalsozialismus´), Frankfurt/Main 1993


Hoffschild, Rainer,

Olivia. Die bisher geheime Geschichte des Tabus Homosexualität und der Verfolgung der Homosexuellen in Hannover, Hannover 1992.


Jellonek, Burkhard,

Homosexuelle unter dem Hakenkreuz. Die Verfolgung von Homosexuellen im Dritten Reich, Paderborn 1990.


Kogon, Eugen,

Der SS-Staat. Das System der deutschen Konzentrationslager, München 1974.


Kranich, Christoph/Kaminski, Marcus u.a. (Hg.),

Schwule in Auschwitz. Dokumentation einer Reise, Bremen 1990.


Plant, Richard,

Rosa Winkel. Der Krieg der Nazis gegen die Homosexuellen, Frankfurt (Main)/New York 1991.




Vgl. Jellonek, B., Homosexuelle unter dem Hakenkreuz. Die Verfolgung von Homosexuellen im Dritten Reich, Paderborn 1990, 110-111.

Vgl. Hoffschild, R., Olivia. Die bisher geheime Geschichte des Tabus Homosexualität und der Verfolgung der Homosexuellen in Hannover, Hannover 1992, 82 (s. Anhang).

Ebd. 81-84.

Vgl. Grau, G. (Hg.), Homosexualität in der NS-Zeit. Dokumente einer Diskriminierung und Verfolgung (Reihe ´Die Zeit des Nationalsozialismus´), Frankfurt/Main 1993, 122-136. Laut Jellonek, 327ff., zielte Himmler jedoch nicht auf die Ermordung jedes einzelnen Homosexuellen, sondern es ging ihm vielmehr um die Ausrottung der Homosexualität als gesellschaftliche Erscheinungs- und Entartungsform.

Nach heutigen Schätzungen zwischen 5.000 und 15.000 bei insges. 50.000 Verurteilten. Dazu Plant, 136. Jelloneck, 328.

Vgl. Plant, 136.

Vgl. Grau, 328. Plant, 159.

Vgl. Kogon, E., Der SS-Staat. Das System der deutschen Konzentrationslager, München 1974, 50.

Vgl. Plant, 159.

Vgl. Plant, 149. Hoffschild, 128.

Vgl. Hoffschild, 127-128.

Dagegen: Hoffschild, 127.

Vgl. Plant, 150-151.

Vgl. Plant, 160; 147. Das führte sogar so weit, daß die Untaten homosexueller Aufseher in den Augen der heterosexuellen Häftlinge auf ihre homosexuellen Mithäftlinge abfärbten. Dazu: Plant, 148.

Vgl. Kogon, 263.

Der Prozentsatz der Homosexuellen bei den Transporten nach Dora-Mittelbau (Lebenserwartung: max. 6 Monate) war höher als der jeder anderen Gruppe. Dazu: Plant, 154. Gleiches gilt für die Steinbrüche von Sachsenhausen, Buchenwald etc. oder die gefürchteten medizinischen Unternehmen., i.B. die Fleckfieber- und Hormonbehandlungen der Homosexuellen (Dazu: Kogon, 264. Plant, 155-159. Grau, 329-333; 345-358.).

Vgl. Kogon, 263ff. Ebs. Kranich, 25. Plant, 152. Hoffschild, 130-133.

Vgl. Plant, 160. Dazu auch: Kranich, Christoph/Kaminski, Marcus u.a. (Hg.), Schwule in Auschwitz. Dokumentation einer Reise, Bremen 1990, 13.

Vgl. Plant, 143.

Vgl. Plant, 144.

Vgl. Hoffschild, 126. Grau, 328.

Vgl. Plant, 154.

Vgl. Hoffschild, 126; 131.

Vgl. Kranich, 29. Plant, 146. Hoffschild, 126.

Vgl. Plant, 147.

Vgl. Hoffschild, 128.

Vgl. Grau, 332.

Vgl. Grau, 328. Plant, 150; 160.

Vgl. Kranich, 26. Hoffschild, 126.

Vgl. Hoffschild, 133. Die Bundesregierung stand immer noch auf dem Standpunkt, daß die von den Nazis maßlos erweiterte Fassung des §175 'weder NS-Unrecht noch rechtsstaatswidrig gewesen sei.' (Hoffschild, 126)

Vgl. Kranich, 29. Plant, 160-162. Hoffschild, 125.

Vgl. Hoffschild, 25.






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