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Die Stein-Hardenbergschen Reformen in Preuben

Die Stein-Hardenbergschen Reformen in Preußen (S. 63 ff.)


90er Jahre des 18. Jahrhunderts

Aufklärerische Lehren finden zunehmend Verbreitung und werden als Forderungen formuliert. 1791 schreibt E. F. Klein, Mitverfasser des Allgemeinen Landrechts: "Der Grundsatz der möglichsten Freiheit ist die Hauptregel "; beschleunigt und intensiviert wird dieser Prozeß durch die Ereignisse in Frankreich




Karl vom und zum Stein wird von Friedrich Wilhelm III. zum leitenden Minister berufen (Staats- und Finanzminister); er bekämpft die bisherige Kabinettsregierung und moniert die Verselbstständigung der obersten Staatsbehörden (im Januar 1807 wird Stein entlassen; im September desselben Jahres wieder eingestellt)

1807 (Juni bzw. Sept.)

Abfassung und Veröffentlichung der Reformmanifeste von Stein, Hardenberg und Altenstein; gefordert wird, das Verwaltungsgeflecht des monarchisch-absolutistischen Staates klarer und schlanker zu strukturieren. Des weiteren werden Reformen in Feudalwesen und Wirtschaft, betreffend die Zünfte, angemahnt. Außerdem soll das Volk v. a. auf Gemeinde-/ Kreisebene politisch involviert werden. Hardenberg fordert "demokratische Grundsätze einer monarchischen Regierung". 

9. Okt. 1807

Beginn der Reformen unter Stein; Edikt zur Aufhebung der Erbuntertänigkeit der Bauern (sog. Oktoberedikt): der adelige Grundbesitz kann nunmehr frei erworben; Bürgerliche erhalten Zutritt zum Ritterstand (Erwerb eines Rittergutes) und den daran gebundenen Privilegien; auch die Schutzrechte der vormals Abhängigen werden aufgehoben

19. Nov. 1808

Städteordnung, welche die Selbstverwaltung der Gemeinden erlaubt. Betroffen ist die Bürger-, nicht die Einwohnergemeinde; politische Mitwirkung (Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung) ist nur denen erlaubt, die sich im Besitz des Bürgerrechtes befinden

Sommer 1808

Vereinfachung der Verwaltungsbehörden; Reduzierung auf fünf Fachministerien; der Staat wird dezentralisiert, eine hierarchische Verwaltungsstruktur entsteht: zwar gibt es staatl. Behörden auf sämtlichen Ebenen, jedoch sollen den einzelnen Elementen weitreichende Formen der Unabhängigkeit zugestanden werden (bes. auf Gemeinde-/ Stadtebene)


auf Druck Napoleons wird Stein entlassen; seine Nachfolger wird von Hardenberg, der, ausgestattet mit weitgehenden Kompetenzen, das Reformwerk seines Vorgängers noch entschlossener fortführt;

Gründung der Umbolduniversität


Regulierung der bäuerlichen Verhältnisse (Regulierungsedikt): die Bauern können sich von ihren Frondiensten freikaufen; die Landarbeiter bleiben vom Recht auf Bodenbesitz ausgeschlossen; Konsequenz dieses Ediktes und der Agrarreform ist es, daß der Großgrundbesitz in den folgenden Jahren wächst, breite Bauernschichten verarmen 


Judenemanzipation (Emanzipationsedikt)

des weiteren:

Ordnung der Steuern und Finanzen (Einführung einer Klassensteuer - auch für den Adel), Einführung der Gewerbefreiheit, Säkularisierung der geistlichen Güter;

unter Wilhelm von Humbold wird das Unterrichtswesen verstaatlicht, bei Nivellierung der geistlichen Schulaufsicht und Verwaltung;

Ziel ist stets die Bindung des einzelnen an den Staat


Heeresreform: der Zugang zu höheren Rängen (Offiziersprivileg) wird nun auch dem Bürgertum ermöglicht; die allg. Wehrpflicht wird eingeführt







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